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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER SALAMANTEX GMBH

für den Verkauf und die Vermietung von Hardware (Crypto Payment Terminals) sowie die Erbringung von Dienstleistungen an Unternehmer (B2B) Vers. 1.0 07-2018

 

1. Geltungsbereich, Vertragspartner

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verträge derSalamantex GmbH ("Salamantex") über den Verkauf oder die Vermietung von Hardware (Crypto Payment Terminals) und die in diesem Zusammenhang von Salamantex angebotenen Dienstleistungen (wie zB Crypto Payment Service), mit Kunden, die Unternehmer iSd Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind.

1.2 Salamantex schließt Verträge ausschließlich zu ihren eigenen Bedingungen ab. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn Salamantex diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.3 Die AGB liegen in ihrem jeweils gültigen Stand bei Salamantex zur Einsichtnahme bereit und können im Internet unter http://www.salamantex.com/agbeingesehen und abgerufen werden.

1.4 Das Waren- und Dienstleistungsangebot von Salamantex richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und nicht an Verbraucher.

1.5 Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so tritt anstelle dieser Bestimmung eine wirksame Bestimmung, die der ursprünglichen Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben jedenfalls wirksam.

 

2. Vertragsabschluss

2.1 Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot des Kunden auf Abschluss eines Vertrages mit Salamantex dar.

2.2 Der Vertrag kommt in Folge des Angebotes durch den Kunden durch Annahme des Angebotes durch Salamantex, spätestens jedoch mit der Ausführung der Lieferung oder Leistung zustande.

2.3 Angebote von Salamantex sowie Angaben in Katalogen, Prospekten, Preislisten etc. sowie auf der Webseite sind unverbindlich.

 

3. Eigentumsvorbehalt

3.1 Bis zur vollständigen Zahlung des Entgeltes und aller Nebenkosten bleibt die an den Kunden übergebene Ware Eigentum von Salamantex, wobei der Kunde mit Übergabe der Ware das Risiko des zufälligen Untergangs der Ware (Preisgefahr) trägt.

3.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, über unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ohne vorherige schriftliche Einwilligung von Salamantex zu verfügen und/oder diese zu belasten.

3.3 Der Kunde hat Salamantex unverzüglich über Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sowie über Beschädigungen oder den Untergang der Ware zu informieren.

3.4 Sollte unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet werden, hat der Kunde Salamantex unverzüglich zu informieren und alle Maßnahmen zu treffen, um die Einstellung der Exekution zu erwirken.

3.5 Wird ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt oder eröffnet, so ist Salamantex - nach Wahl von Salamantex auch unter Aufrechterhaltung des Vertrags - berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen und/oder diese abzuholen.

 

4. Preise, Versandkosten

4.1 Preise sind exklusive Umsatzsteuer und sonstiger Steuern und Abgaben, sowie exklusive Versandkosten zu verstehen.

4.2 Es gelten die im Bestellzeitpunkt angegebenen Preise. Alle Angaben sind vorbehaltlich Preisänderungen vor der Bestellung, Satz- und Druckfehler sowie technischer Änderungen.

4.3 Bei einer Änderung der gesetzlich vorgeschriebenen Umsatzsteuer ist Salamantex berechtigt, Preise mit Wirksamkeit der Änderung entsprechend anzupassen sowie Rechnungsendbeträge auf einen Eurocent aufzurunden.

4.4 Die Versandkosten sind vom Kunden zu bezahlen.

 

5. Zahlungsbedingungen; Aufrechnung und Zurückbehaltung

5.1 Die Forderung von Salamantex wird nach Zugang der Rechnung zu der in der Rechnung angegebenen Fälligkeit ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.

5.2 Die Höhe der Verzugszinsen liegt acht Prozent über dem Basiszinssatz. Verzugszinsen werden nach Ablauf von einem Monat nach Fälligkeit kapitalisiert.

5.3 Für den Fall des Verzuges mit seinen vertraglichen Verpflichtungen hat der Kunde die Salamantex entstehenden Mahn- und Inkassokosten, insbesondere die für das Einschreiten von Rechtsanwälten anfallenden zweckentsprechenden Kosten zu ersetzen.

5.4 Ist der Kunde mit der Zahlung zumindest 14 Tage in Verzug, kann Salamantex (i) auf Erfüllung des Vertrages bestehen und die Erfüllung der eigenen Leistungen bis zur Bewirkung der rückständigen Leistungen durch den Kunden aufschieben oder (ii) unter Setzung einer Nachfrist von zumindest sieben Tagen vom Vertrag zurücktreten.

5.5 Die Aufrechnung und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Kunden sind ausgeschlossen.

 

6. Lieferung

6.1 Bei Bestellung erhält der Kunde die Ware über den Postweg, einen Zustelldienst oder einem Salamantex Vertriebspartner.

6.2 Leistungsfristen und/oder Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche vereinbart wurden.

6.3 Salamantex ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen.

6.4 Ist Salamantex aus von Salamantex alleine verschuldeten Gründen mit der Lieferung der Ware in Verzug, ist der Kunde ausschließlich zum Rücktritt berechtigt, wenn Salamantex eine vom Kunden gesetzte angemessene Nachfrist, welche mindestens zwei Wochen betragen muss, nicht einhält.

6.5 Salamantex ist zur Leistungsausführung erst dann verpflichtet, wenn der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist.

6.6 Bei unrichtigen, unvollständigen oder unklaren Angaben trägt der Kunde die Kosten der erfolglosen Lieferung und daraus entstehender Mehrkosten.

6.7 Mit Versendung oder Übergabe der Ware an den Zustelldienst geht die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware auf den Kunden über. Dasselbe gilt bei Annahmeverzug des Kunden.

6.8 Bei Annahmeverzug des Kunden ist Salamantex berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden selbst einzulagern. Darüber hinaus ist Salamantex berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen, zumindest zwei Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

6.9 Das Endgerät wird mit einer SIM-Karte von Salamantex geliefert. Die Datennutzung ist ausschließlich für die Software von Salamantex vorgesehen. Bei nicht vorhergesehener Verwendung und erhöhtem Datenverbrauch (mehr als 1 GB) werden die Kosten vom Internetanbieter direkt weiterverrechnet.

 

7. Miete von Endgeräten

7.1 Der Kunde ist zur Nutzung des bestellten Endgerätes während der in der Bestellung gewählten Nutzungsdauer berechtigt. Der Nutzungsvertrag kann von jeder der Parteien unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden. Wurde der Nutzungsvertrag bis Ende der gewählten Nutzungsdauer nicht gekündigt, verlängert sich die Nutzungsdauer wiederkehrend automatisch um drei Monate.

7.2 Wurde in der Bestellung eine unbestimmte Nutzungsdauer gewählt, kann der Nutzungsvertrag von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalendermonats mittels eingeschriebenen Briefes gekündigt werden.

7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere jeder beharrliche und wesentliche Verstoß einer Partei gegen vertragliche Bestimmungen, sofern trotz vorheriger schriftlicher Aufforderung durch die kündigende Partei der vertragsgemäße Zustand nicht innerhalb einer angemessenen Frist von zumindest 14 Tagen hergestellt wird. Die Terminsetzung und die Auflösungserklärung haben jeweils mittels eingeschriebenen Briefs zu erfolgen.

7.4 Mit Ablauf der Nutzungsdauer bzw mit Beendigung des Nutzungsvertrages ist der Kunde nicht mehr berechtigt, das Endgerät in welcher Form auch immer zu nutzen. Das Endgerät ist in diesen Fällen vom Kunden auf eigene Kosten an Salamantex zurückzustellen.

7.5 Der Kunde haftet für Beschädigung und Verlust der gemieteten Endgeräte samt allem Zubehör, ohne Rücksicht auf die Entstehungsursache, auch bei höherer Gewalt.

 

 8. Gewährleistung

8.1 Es gilt eine Gewährleistungsfrist von sechs Monaten als vereinbart. Der Kunde hat Salamantex einen Mangel binnen zwei Wochen nach Zustellung oder Übergabe anzuzeigen.

8.2 Salamantex gibt keine Garantien im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

 

 9. Haftung und Schadenersatz, Verjährung

9.1 Schadenersatzansprüche des Kunden sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit auf Seiten Salamantex ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen leichter oder grober Fahrlässigkeit hat der Kunde zu beweisen.

9.2 Der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, entgangenen Gewinn, nicht erzielten Einsparungen und sonstigen mittelbaren Schäden ist - soweit zwingendes Recht dem nicht entgegensteht – ausgeschlossen. Die Ersatzpflicht von Salamantex ist mit der Summe der vom Kunden aufgrund des abgeschlossenen Vertrages an Salamantex geleisteten Zahlungen beschränkt.

9.3 Diese Bestimmungen gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch vom Kunden neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruchs geltend gemacht wird.

9.4 Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche gegen Salamantex, wenn sie nicht vom Kunden binnen sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Kunde vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden, längstens aber nach Ablauf von drei Jahren nach dem schadenstiftenden (anspruchsbegründenden) Verhalten (Verstoß).

 

10. Datenschutz

10.1 Salamantex erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen personenbezogene Daten des Kunden unter Beachtung der geltenden datenschutzgesetzlichen Bestimmungen.

 

 11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl, Vertragssprache

11.1 Vereinbarter Erfüllungsort ist der Firmensitz von Salamantex.

11.2 Für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesen AGB und einem Vertrag zwischen Salamantex und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich das für den Sitz von Salamantex sachlich zuständige österreichische Gericht zuständig. Salamantex ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch bei jedem anderen Gericht im In- oder Ausland einzubringen, in dessen Sprengel der Kunde seinen Sitz, eine Niederlassung oder Vermögen hat.

11.3 Auf diese AGB und auf die zwischen Salamantex und dem Kunden abgeschlossenen Verträge kommt ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen (zB EVÜ, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechts zur Anwendung.

11.4 Vertragssprache ist Deutsch.

 


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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER SALAMANTEX GMBH

 

für den Ankauf von Kryptowährungen im Rahmen der Software "Crypto Payment Service" Vers. 1.0 07-2018

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verträge über den Ankauf von Kryptowährungseinheiten ("Kryptowährungen") durch die Salamantex GmbH ("Salamantex") von Lizenznehmern der Software "Crypto Payment Service" ("Lizenznehmer").

1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Lizenznehmers gelten nur dann, wenn Salamantex diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.3 Diese AGB und das Angebot von Salamantex zum Ankauf von Kryptowährungen von Lizenznehmer richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und nicht an Verbraucher. Auf dieses Vertragsverhältnis kommen somit die konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere das KSchG und das FAGG, nicht zur Anwendung.

 

2. Vertragsgegenstand

2.1 Vertragsgegenstand ist der Erwerb der im System ersichtlichen Kryptowährungen durch Salamantex vom Lizenznehmer im Rahmen der Abwicklung eines Bezahlprozesses mithilfe des Crypto-Payment Service Systems.

2.2 Kryptowährungen werden nicht zentral von einem Emittenten ausgegeben, sondern von einem Peer-To-Peer-Netzwerk verwaltet. Salamantex weist darauf hin, dass es keine zentrale Instanz gibt, die Kryptowährungen emittiert oder eintauscht bzw. Transaktionen kontrollieren oder rückgängig machen kann. 

Obwohl bei den meisten Kryptowährungen die Zahlungsfunktion im Vordergrund steht, handelt es sich bei Kryptowährungen nach derzeitiger Rechtslage in Österreich nicht um eine (gesetzliche) Währung bzw. um Geld, sondern um unbewegliche und unkörperliche Sachen (digitales Gut). Durch die eigenständige Regulierung anderer Länder kann sich die Einordnung von Kryptowährungen im Detail stark unterscheiden. 

Allen Kryptowährungen ist gemeinsam, dass Datensätze im Hintergrund in einer "Blockchain" aneinandergereiht und gespeichert werden. Diese Datensätze betreffen unter anderem die Aufzeichnungen von Transaktionen von Kryptowährungen zwischen unterschiedlichen Adressen. Die Blockchain ist eine kontinuierlich erweiterbare Liste von Datensätzen, die mittels kryptographischer Verfahren in "Blöcken" miteinander verkettet sind. Sie stellt eine Datenbank dar, die sich nicht nur auf einen zentralen Server, sondern auf vielen verschiedenen Servern des Peer-To-Peer-Netzwerks befindet. Es existieren verschiedene Blockchains, welche unterschiedlich aufgebaut sein können. In Blockchains können Transaktionen von Kryptowährungen erfasst und gespeichert werden. Im Normalfall ist eine Blockchain öffentlich einsehbar und wird bei lokalen Wallets auf dem Rechner der Nutzer abgelegt.

Kryptowährungen sind grundsätzlich volatil. Ihr Wert bestimmt sich vor allem durch Angebot und Nachfrage, weswegen es in kurzer Zeit zu starken Wertschwankungen kommen kann. Kryptowährungen werden oft als Spekulationsobjekt verwendet. Im Detail können sich Kryptowährungen deutlich voneinander unterscheiden.

Kryptowährungen werden in einer sogenannten "Wallet" gespeichert. Eine Wallet ist eine virtuelle Brieftasche. Wallets gibt es sowohl für den Computer (lokale Desktop-Wallet) und das Smartphone (App-basierte Mobile-Wallet), als auch online sowie als Hardware-Wallet (zB mittels USB-Stick) oder Paper-Wallet (auf Papier). Die entsprechenden Kryptowährungen werden nach Zahlungseingang auf eine vom Käufer zu bezeichnende Adresse übertragen, welche von dessen Wallet verwaltet wird. Salamantex hat keinen Einfluss auf die Wallet des Lizenznehmers und auf deren Sicherung. Bei Verlust der Wallet gehen grundsätzlich auch die darin enthaltenen Kryptowährungen verloren. In Zusammenhang mit der Wallet wird ein privater Schlüssel benötigt, um Zugriff auf das auf einer Wallet-Adresse befindliche Guthaben zu erhalten.

 

3. Vertragsabschluss

3.1 Durch die Auswahl des Buttons "Verkauf der Kryptowährung an Salamantex" im jeweiligen Bezahlprozess oder in den Voreinstellungen, bietet der Lizenznehmer Salamantex den Abschluss eines Vertrages über den Kauf der vom Lizenznehmer im Bezahlprozess von seinem Kunden erhaltene Kryptowährungen an. Der von Salamantex zu bezahlende Kaufpreis wird dem Lizenznehmer im Crypto-Payment-Service System angezeigt.

3.2 Salamantex kann dieses Angebot durch Überweisung des Kaufpreises auf das im Crypto-Payment-Service System hinterlegte Bankkonto des Kunden annehmen.

3.3 Die Bestätigung des Vertragsabschlusses und die Information über die Abwicklung der Transaktion und die Übermittlung weiterer Informationen erfolgt über Anzeige im Crypto-Payment-Service System. Informationen werden direkt in der Oberfläche des Bezahlvorganges angezeigt. Weitere Informationen werden in der Transaktionshistory angezeigt. Optional können auch Bestätigungen per E-Mail versendet werden. Der Lizenznehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm bei Salamantex hinterlegte E-Mail-Adresse korrekt und der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt ist und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

 

4. Ablauf

4.1 Nach der Überprüfung und Bestätigung des Bezahlvorganges durch den Lizenznehmer, werden die benötigten Adressen erzeugt und angezeigt. Durch die Transaktion der Kryptowährung auf die angegebene Adresse wird der Bezahlvorgang angestoßen. Sobald die Transaktion auf der Blockchain durchgeführt wurde, wird dem Lizenznehmer der Eurobetrag gutgeschrieben. Dazu wird im Crypto-Payment-Service System ein Verrechnungskonto geführt auf dem der Eurobetrag gutgeschrieben wird. Das Guthaben wird in regelmäßigen Abständen oder auf Wunsch des Lizenznehmers auf sein Bankkonto überwiesen.

4.2 Der Verkauf der Kryptowährung erfolgt zu jenem (Euro-)Preis, der zum Zeitpunkt des Anklickens des Buttons "Verkauf der Kryptowährung an Salamantex" angezeigt wird. Der Kurs und der sich daraus ergebende Preis wird regelmäßig aktualisiert angezeigt und wird von externen Quellen (Partnern oder Drittanbietern) bezogen. Die Berechnung des Referenzkurses wird auf der FAQ-Seite des Crypto-Payment-Service System genauer beschrieben.

4.3 Salamantex behält sich das Recht vor, den Ankauf von Kryptowährungen von Lizenznehmer jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4.4 Kosten von Kreditinstituten (zB Gebühren für Überweisungen) sind vom Lizenznehmer zu tragen.

4.5 Die Lieferung der Kryptowährungen durch den ist abgeschlossen, sobald die Transaktion im jeweiligen Krypto-Netzwerk sichtbar ist und als Bestätigt (Confirmed) gilt Wann eine Transaktion als Bestätigt gilt, unterscheidet sich je nach Kryptowährung. Die Kriterien der Bestätigung ist auf der FAQ Seite des Crypto-Payment-Service Systems aufgelistet.

4.6 Die jeweilige Salamantex-Servicegebühren hat der Lizenznehmer zu bezahlen. Die Berechnung und Abrechnung von Gebühren werden auf der FAQ Seite des Crypto-Payment-Service Systems genauer beschrieben.

4.7 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Salamantex auf das Eintreffen der Bestätigungen im Netzwerk der jeweiligen Kryptowährung keinen Einfluss hat.

4.8 Die Aufrechnung und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Lizenznehmer sind ausgeschlossen.

 

5. Gewährleistung und Risikoverteilung

5.1 Der Kunde leistet Gewähr dafür, dass die von ihm an Salamantex verkauften Kryptowährungen in seinem Eigentum sowie seiner ausschließlichen Verfügungs- und Nutzungs-berechtigung stehen und nicht mit Rechten Dritter belastet sind.

5.2 Dem Lizenznehmer ist bekannt, dass aufgrund der Architektur der Netzwerke verschiedener Kryptowährungen Risiken bestehen, die dazu führen können, dass Transaktionen nicht oder fehlerhaft durchgeführt werden. Die Parteien vereinbaren demzufolge, dass grundsätzlich jene Partei das Risiko eines Verlustes trägt, in deren Verfügungssphäre sich die Kryptowährungen zuletzt befunden haben. "Verfügungssphäre" bedeutet dabei die Möglichkeit einer Partei mittels Wallet tatsächlich über Kryptowährungen zu verfügen und Transaktionen durchzuführen. In Bezug auf die für den Bezahlprozess erzeugte Exchange-Wallet vereinbaren die Parteien, dass das Risiko eines nicht durch Salamantex verschuldeten Verlustes der Kunde trägt.

5.3 Ist ein Verlust von Kryptowährungen auf die fehlerhafte Angabe der Wallet-Adresse durch eine Partei zurückzuführen, wird der Verlust ihrer eigenen Risikosphäre zugerechnet. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Transaktionen irreversibel sind.

 

6. Haftung

6.1 Salamantex haftet aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ausschließlich für vom Lizenznehmer nachgewiesene Schäden, die Salamantex grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, mittelbare und ausgebliebene Einsparungen, Folgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter, sowie für Schäden, die durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse, Netz-/Systemstörungen, Computerausfälle, fehlerhafter, verzögerter, manipulierter oder missbräuchlicher Datenübertragung oder kriminelle Aktivitäten durch Dritte, eintreten, haftet der Lizenznehmer, soweit zwingendes Recht dem nicht entgegensteht, nicht. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden.

6.2 Salamantex gewährleistet und haften nicht für Wertverluste oder Schwankungen der Marktwechselkurse.

6.3 Ansprüche des Lizenznehmers gegen Salamantex aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis verjähren innerhalb von sechs Monaten ab Vertragsabschluss.

 

7. Risiken im Zusammenhang mit dem Verkauf von Kryptowährungen

7.1 Der Handel mit Kryptowährungen birgt ein hohes Verlustrisiko für das eingesetzte Kapital bis hin zum Totalverlust. Es sollten daher nur solche finanzielle Mittel eingesetzt werden, deren teilweisen oder vollständigen Verlust man sich leisten kann. Der Kunde sollte sicherstellen, dass er mit den mit dem Handel von Kryptowährungen verbundenen Risiken ausreichend vertraut ist. Salamantex empfiehlt dem Lizenznehmer, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen, bevor er Kryptowährungen kauft. Etwaige persönliche Erfolge beim Handeln mit Kryptowährungen in der Vergangenheit indizieren in keinem Fall einen Erfolg in der Zukunft. Auch wenn Kryptowährungen in der Vergangenheit teilweise hohe Wertzuwächse zu verzeichnen hatten, ist dies keine Garantie für die zukünftige Wertentwicklung. Investitionen in Kryptowährungen sind hochriskant und spekulativ. Kursschwankungen von 10 und mehr Prozent am Tag sind keine Seltenheit. Es sollten nur Geldbeträge in Kryptowährungen investiert werden, die aus freiem Vermögen stammen und nicht für andere Zwecke, wie z.B. den Lebensunterhalt benötigt werden. Der Preis der jeweiligen Kryptowährungen unterliegt den Gesetzen des freien Marktes und ist abhängig von Angebot und Nachfrage. Übersteigt das Angebot die Nachfrage fällt der Preis, ist die Nachfrage größer als das Angebot steigt der Preis. Historische Preisentwicklungen sind kein Indikator für zukünftige Preisentwicklungen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass gefundene Fehler im jeweiligen Kryptowährungen-System (Blockchain) dazu führen können, dass die jeweilige Kryptowährungen wertlos wird, weil niemand mehr die Kryptowährungen kaufen möchte. Die Akzeptanz von Kryptowährungen liegt im Ermessen und Vertrauen des jeweiligen Vertragspartners. Es gibt keinen Rechtsanspruch der zur Akzeptanz von Kryptowährungen als Zahlungsmittel verpflichtet bzw. zum Umtausch in reale Währungen berechtigt. Darüber hinaus würde ein mögliches Verbot von Kryptowährungen von staatlicher Seite dazu führen, dass Marktplätze ihren Betrieb zur Gänze oder teilweise einstellen müssen und Besitzer von Kryptowährungen diese nicht mehr verkaufen dürfen.

7.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Transaktionen irreversibel sind. Wenn der Kunde eine beliebige Menge an Kryptowährungen an die falsche Person bzw. Adresse sendet, ist der Kunde nicht in der Lage, diese Menge zurückzuholen.

7.3 Der Kunde wird die Absicherung seines Anschlusses, seiner Endgeräte sowie seiner Zugangsdaten zum Schutz vor unbefugtem Zugriff empfohlen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das Abspeichern von Passwörtern, Zugangsdaten und anderen geheimen Informationen auf der Festplatte eines PC nicht sicher ist. Weiters nimmt er zur Kenntnis, dass durch das Abrufen von Daten aus dem Internet Viren oder andere Komponenten auf sein Endgerät transferiert werden können, die sich auf seine Daten negativ auswirken oder zum Missbrauch seiner Zugangskennungen führen können. Ebenso nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass dies durch “Hacker” erfolgen kann.

 

8. Datenschutz

8.1 Salamantex erhebt und verarbeitet im Rahmen der Abwicklung von Verträgen mit Lizenznehmer personenbezogene Daten des Lizenznehmers unter Beachtung der geltenden datenschutzgesetzlichen Bestimmungen.

8.2 Diese Datenverarbeitungen erfolgen im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung und zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Überdies ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zur Wahrung der berechtigten Interessen von Salamantex iSd Art 6 Abs 1 lit f DSGVO erforderlich.

8.3 Salamantex speichert personenbezogene Daten nur so lange, wie es zur Erreichung dieser Zwecke erforderlich und nach geltendem Recht zulässig ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt jedenfalls so lange, als gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen und/oder etwaige Rechtsansprüche noch nicht verjährt sind.

8.4 Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich auf der Datenschutzerklärung des Crypto-Payment-Service Systems, die auf der öffentlichen Website sowie im System abrufbar ist.

 

9. Schlussbestimmungen

9.1 Vereinbarter Erfüllungsort ist der Firmensitz von Salamantex.

9.2 Für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesen AGB und einem Vertrag zwischen Salamantex und dem Lizenznehmer ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich das für den Sitz von Salamantex sachlich zuständige österreichische Gericht zuständig. Salamantex ist jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Lizenznehmer auch bei jedem anderen Gericht im In- oder Ausland einzubringen, in dessen Sprengel der Kunde seinen Sitz, eine Niederlassung oder Vermögen hat.

9.3 Auf diese AGB und auf die zwischen Salamantex und dem Lizenznehmer abgeschlossenen Verträge kommt ausschließlich materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen (zB EVÜ, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechts zur Anwendung.

9.4 Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so tritt anstelle dieser Bestimmung eine wirksame Bestimmung, die der ursprünglichen Bestimmung in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB bleiben jedenfalls wirksam. Dasselbe gilt sinngemäß für Vertragslücken.

 


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